Gesuch um humanitŠre Aufenthaltsbewilligung: vorlŠufig
aufgenommene AuslŠnderInnen
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Einschreiben: Gutachterkommission fŸr HŠrtefŠlle
im Asylwesen Frau Heidi Duss-Studer, PrŠsidentin c/o Amt fŸr Migration Fruttstrasse 15 Postfach 6002 Luzern |
Ort, Datum
Ref. LU
Ref. N
Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung
gestŸtzt auf Art. 14 AsylG in Verbindung mit Art. 30 Abs. 1 Best. b AuG sowie
Art. 84 Abs. 5 AuG und Art. 31 VZAE fŸr Name/Vorname ....................., geb.
.................., NationalitŠt ......................
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich/Wir
unterbreite/n Ihnen
das vorliegende Gesuch zur Erteilung einer humanitŠren Aufenthaltsbewilligung
und stelle/n dabei
folgende AntrŠge:
a.) Das vorliegende Gesuch sei der HŠrtefallkommission zur Begutachtung vorzulegen.
b.)
Es sei
festzustellen, dass ein HŠrtefall im Sinne von Art. 30 Abs. 1 Best. b AuG
i.V.m. Art. 31 VZAE vorliegt.
1. Sachverhalt
1.1 Verfahren
und Aufenthalt
Am ...............reiste/n ich/wir in die
Schweiz ein und stellte/n
ein Asylgesuch. Seit dem ...............
bin ich/sind wir in
der Schweiz vorlŠufig aufgenommen. Ich halte mich / Wir halten uns somit seit mehr als fŸnf Jahren
in der Schweiz auf.
Beweismittel:
á
Kopien der
Ausweise
á
Akten des
Asylverfahrens N..........,
von Amtes wegen
1.2 Klagloses
Verhalten
Gegen mich und meine Familie bestehen keine Betreibungen. Wir sind
nicht im Strafregister verzeichnet. Wir geben auch sonst zu keinen Klagen
Anlass.
Beweismittel:
á
Auszug
Betreibungsamt
á
Strafregisterauszug
1.3 Berufliche
Integration
Ich arbeite seit dem .................
bei der Firma ...........................................
Alternativ, Falls der
Gesuchsteller keiner ErwerbstŠtigkeit nachgeht oder trotz solcher von der
Sozialhilfe teilunterstŸtzt wurde: GemŠss Art. 31 VZAE wird die finanzielle
SelbststŠndigkeit nicht als Kriterium fŸr den HŠrtefall erwŠhnt. Abgestellt
wird neben den finanziellen VerhŠltnissen auf den Willen zur Teilhabe am
Wirtschaftsleben und zum Erwerb von Bildung. GemŠss Art. 31 Abs. 5 VZAE wird
sogar explizit erwŠhnt, bei der PrŸfung der finanziellen VerhŠltnisse sowie des
Willens zur Teilhabe am Wirtschaftsleben mŸsse das Alter, der
Gesundheitszustand oder das asylrechtliche Arbeitsverbot miteinbezogen werden.
Entsprechend fŸhrt denn auch das Antragsformular zuhanden der Kantons um
Zustimmung des BFM fŸr die HŠrtefallbewilligungen keine Rubrik finanzielle
VerhŠltnisse respektive wirtschaftliche UnabhŠngigkeit. DiesbezŸglich kann auf
die einschlŠgige bundesgerichtliche Rechtsprechung zu Art. 13 f aBVO
hingewiesen werden. Danach ist die finanzielle SelbststŠndigkeit kein
ausschlaggebendes Kriterium fŸr den HŠrtefall (vgl. Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Februar 2007, 2A.575/2006).
(Konkret:) Da ich aufgrund meines schlechten
Gesundheitszustands (Bezugnahme
auf 1.6) / meines Alters.... Schwierigkeiten habe, eine Arbeit zu
finden, darf meine (Teil)UnterstŸtzung durch die FŸrsorge nicht ausschlaggebend
sein.
Beweismittel:
á
Arbeitsvertrag
á
Arbeitszeugnis
á
Nachweis
ArbeitsbemŸhungen
1.4 Wohnsituation
GegenwŠrtig wohne ich in einer ................... Wohnung. Der Mietzins betrŠgt
Fr. ............pro
Monat.
Beweismittel:
á
Kopie
Mietvertrag
1.5 Soziale
Integration
Ich und meine Familie sind in der Schweiz gut integriert und werden
geschŠtzt. Aus dem
Sozialbericht von Caritas Luzern geht sodann hervor, dass wir uns gut
integriert haben. Ebenso geht aus den weiteren Unterlagen hervor, dass wir uns
gut in der Schweiz integriert haben.
Beweismittel:
á Schreiben
des Vermieters (nicht zwingend nštig)
á Leumundszeugnis
(nicht zwingend nštig)
á Sozialbericht
Caritas Luzern vom.........................
á Diplome
á UnterstŸtzungsschreiben
von .........................
1.6 FamilienverhŠltnisse
Unsere Kinder sind am................ geboren. Sie wurden ............... eingeschult. Sie haben sich
in der Schweiz sehr gut eingelebt, sprechen gut Deutsch und Schweizerdeutsch
und haben keine schulischen Probleme.
Beweismittel:
á Schreiben
der Lehrperson
á Schreiben
des Sport / Freizeitvereins
1.7 Gesundheitliche
Situation (falls die Gesuchsteller unter
gesundheitlichen Beschwerden leiden)
Ich leide unter
...................... Mit dieser Krankheit habe ich gelernt umzugehen. Dies
vor allem Dank der medizinischen Betreuung, die ich durch Dr...............
erhalte. (evtl. weitere
individuelle AusfŸhrungen).
Beweismittel:
á Schreiben
Dr. X
á Diverse
Arztzeugnisse
1.8 Mšglichkeit
einer Wiedereingliederung im Herkunftsstaat
Ich und meine Familie
leben seit ........
in der Schweiz. Wir haben uns hier sehr gut eingelebt. Umgekehrt wŠren wir bei
einer RŸckkehr in unser Heimatland mit gršssten Schwierigkeiten konfrontiert. Unsere Kinder sprechen die
Sprache ............ kaum noch, die Schrift haben sie nie gelernt. Sie hŠtten
somit enorme Schwierigkeiten, sich im Heimatland schulisch zu integrieren und
damit einen Grundstein fŸr einen guten Start ins Berufsleben und in die
wirtschaftliche SelbstŠndigkeit zu legen. Ausserdem haben wir angesichts der
desolaten Wirtschaftslage im Heimatland keinerlei Chancen, uns eine
wirtschaftliche Existenz sichern zu kšnnen.
(ZusŠtzlich, falls die
Gesuchsteller unter gesundheitlichen Problemen leiden: Wie unter
Ziff. 1.6 erlŠutert, bin ich auf medizinische Betreuung angewiesen. Diese ist
in meinem Heimatland nicht sichergestellt. Meine hier erzielten
gesundheitlichen Fortschritte wŸrden bei einer RŸckkehr ins Heimatland deshalb
zu Nichte gemacht. Meine angeschlagene Gesundheit wŸrde mir eine Eingliederung
im Heimatland Ð in sozialer wie wirtschaftlicher Hinsicht Ð zusŠtzlich
erschweren.)
2. Rechtliches
Die
HŠrtefallkommission ist zur Begutachtung von HŠrtefallgesuchen aus dem
Asylbereich zustŠndig. VorlŠufig aufgenommene AuslŠnder fallen in den
ZustŠndigkeitsbereich der HŠrtefallkommission, weshalb die Beurteilung des
vorliegenden Gesuchs durch die Kommission zu erfolgen hat.
GemŠss Art. 84
Abs. 5 AuG werden Gesuche um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung von
vorlŠufig aufgenommenen AuslŠnderinnen und AuslŠndern, die sich seit mehr als
fŸnf Jahren in der Schweiz aufhalten, unter BerŸcksichtigung der Integration,
der familiŠren VerhŠltnisse und der Zumutbarkeit einer RŸckkehr in den
Herkunftsstaat vertieft geprŸft.
Wie Sie den
AusfŸhrungen unter Ziff. 1 entnehmen kšnnen, leben wir / ich bereits seit Ÿber fŸnf Jahren in
der Schweiz und erfŸllen die Voraussetzungen im Sinne von Art. 30 Abs. 1 Best.
b AuG i.V.m. Art. 31 VZAE.
Nach dem
mehrjŠhrigen Aufenthalt in der Schweiz sind wir / bin ich sprachlich wie sozial und
wirtschaftlich gut integriert. FŸr mich und meine Familie wŠre es eine nicht zumutbare
HŠrte, wenn ich mich /wir uns
in meinem Herkunftsland neu integrieren mŸsste/n und meine/unsere in der Schweiz aufgebaute Existenz und
Freundeskreis wieder aufgeben mŸsste/n.
Unter diesen
UmstŠnden ersuche ich Sie hšflich, fŸr mich und meine Familie beim Bundesamt fŸr Migration
einen Antrag auf Erteilung einer humanitŠren Aufenthaltsbewilligung zu stellen.
VorzŸgliche Hochachtung
- Beilagen erwŠhnt