Gesuch um humanitŠre Aufenthaltsbewilligung: vorlŠufig aufgenommene AuslŠnderInnen

 

 

 

Einschreiben:

Gutachterkommission fŸr HŠrtefŠlle

im Asylwesen

Frau Heidi Duss-Studer, PrŠsidentin

c/o Amt fŸr Migration

Fruttstrasse 15

Postfach

6002 Luzern

                                                                                       Ort, Datum

Ref. LU

Ref. N

 

 

Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gestŸtzt auf Art. 14 AsylG in Verbindung mit Art. 30 Abs. 1 Best. b AuG sowie Art. 84 Abs. 5 AuG und Art. 31 VZAE fŸr Name/Vorname ....................., geb. .................., NationalitŠt ......................

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich/Wir unterbreite/n Ihnen das vorliegende Gesuch zur Erteilung einer humanitŠren Aufenthaltsbewilligung und stelle/n dabei folgende AntrŠge:

 

a.)            Das vorliegende Gesuch sei der HŠrtefallkommission zur Begutachtung vorzulegen.

b.)           Es sei festzustellen, dass ein HŠrtefall im Sinne von Art. 30 Abs. 1 Best. b AuG i.V.m. Art. 31 VZAE vorliegt.

 

 

 

1.         Sachverhalt

 

1.1       Verfahren und Aufenthalt

 

Am ...............reiste/n ich/wir in die Schweiz ein und stellte/n ein Asylgesuch. Seit dem ............... bin ich/sind wir in der Schweiz vorlŠufig aufgenommen. Ich halte mich / Wir halten uns somit seit mehr als fŸnf Jahren in der Schweiz auf.

 

Beweismittel:

á    Kopien der Ausweise

á    Akten des Asylverfahrens N.........., von Amtes wegen

 

 

1.2       Klagloses Verhalten

 

Gegen mich und meine Familie bestehen keine Betreibungen. Wir sind nicht im Strafregister verzeichnet. Wir geben auch sonst zu keinen Klagen Anlass.

 

Beweismittel:

á    Auszug Betreibungsamt

á    Strafregisterauszug

 

 

1.3       Berufliche Integration

 

Ich arbeite seit dem ................. bei der Firma ...........................................

 

Alternativ, Falls der Gesuchsteller keiner ErwerbstŠtigkeit nachgeht oder trotz solcher von der Sozialhilfe teilunterstŸtzt wurde: GemŠss Art. 31 VZAE wird die finanzielle SelbststŠndigkeit nicht als Kriterium fŸr den HŠrtefall erwŠhnt. Abgestellt wird neben den finanziellen VerhŠltnissen auf den Willen zur Teilhabe am Wirtschaftsleben und zum Erwerb von Bildung. GemŠss Art. 31 Abs. 5 VZAE wird sogar explizit erwŠhnt, bei der PrŸfung der finanziellen VerhŠltnisse sowie des Willens zur Teilhabe am Wirtschaftsleben mŸsse das Alter, der Gesundheitszustand oder das asylrechtliche Arbeitsverbot miteinbezogen werden. Entsprechend fŸhrt denn auch das Antragsformular zuhanden der Kantons um Zustimmung des BFM fŸr die HŠrtefallbewilligungen keine Rubrik finanzielle VerhŠltnisse respektive wirtschaftliche UnabhŠngigkeit. DiesbezŸglich kann auf die einschlŠgige bundesgerichtliche Rechtsprechung zu Art. 13 f aBVO hingewiesen werden. Danach ist die finanzielle SelbststŠndigkeit kein ausschlaggebendes Kriterium fŸr den HŠrtefall (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Februar 2007, 2A.575/2006).

 

(Konkret:) Da ich aufgrund meines schlechten Gesundheitszustands (Bezugnahme auf 1.6) / meines Alters.... Schwierigkeiten habe, eine Arbeit zu finden, darf meine (Teil)UnterstŸtzung durch die FŸrsorge nicht ausschlaggebend sein.

 

 

Beweismittel:

á    Arbeitsvertrag

á    Arbeitszeugnis

á    Nachweis ArbeitsbemŸhungen

 

 

1.4       Wohnsituation

 

GegenwŠrtig wohne ich in einer ................... Wohnung. Der Mietzins betrŠgt Fr. ............pro Monat.

 

Beweismittel:

á    Kopie Mietvertrag

 

 

1.5       Soziale Integration

 

Ich und meine Familie sind in der Schweiz gut integriert und werden geschŠtzt. Aus dem Sozialbericht von Caritas Luzern geht sodann hervor, dass wir uns gut integriert haben. Ebenso geht aus den weiteren Unterlagen hervor, dass wir uns gut in der Schweiz integriert haben.

 

Beweismittel:

 

á    Schreiben des Vermieters (nicht zwingend nštig)

á    Leumundszeugnis (nicht zwingend nštig)

á    Sozialbericht Caritas Luzern vom.........................

á    Diplome

á    UnterstŸtzungsschreiben von .........................

 

 

1.6       FamilienverhŠltnisse

 

Unsere Kinder sind am................ geboren. Sie wurden ............... eingeschult. Sie haben sich in der Schweiz sehr gut eingelebt, sprechen gut Deutsch und Schweizerdeutsch und haben keine schulischen Probleme. 

 

Beweismittel:

 

á    Schreiben der Lehrperson

á    Schreiben des Sport / Freizeitvereins

 

 

1.7       Gesundheitliche Situation (falls die Gesuchsteller unter gesundheitlichen Beschwerden leiden)

 

Ich leide unter ...................... Mit dieser Krankheit habe ich gelernt umzugehen. Dies vor allem Dank der medizinischen Betreuung, die ich durch Dr............... erhalte. (evtl. weitere individuelle AusfŸhrungen).

 

Beweismittel:

 

á    Schreiben Dr. X

á    Diverse Arztzeugnisse

 

 

1.8       Mšglichkeit einer Wiedereingliederung im Herkunftsstaat

 

Ich und meine Familie leben seit ........ in der Schweiz. Wir haben uns hier sehr gut eingelebt. Umgekehrt wŠren wir bei einer RŸckkehr in unser Heimatland mit gršssten Schwierigkeiten konfrontiert. Unsere Kinder sprechen die Sprache ............ kaum noch, die Schrift haben sie nie gelernt. Sie hŠtten somit enorme Schwierigkeiten, sich im Heimatland schulisch zu integrieren und damit einen Grundstein fŸr einen guten Start ins Berufsleben und in die wirtschaftliche SelbstŠndigkeit zu legen. Ausserdem haben wir angesichts der desolaten Wirtschaftslage im Heimatland keinerlei Chancen, uns eine wirtschaftliche Existenz sichern zu kšnnen.

 

(ZusŠtzlich, falls die Gesuchsteller unter gesundheitlichen Problemen leiden: Wie unter Ziff. 1.6 erlŠutert, bin ich auf medizinische Betreuung angewiesen. Diese ist in meinem Heimatland nicht sichergestellt. Meine hier erzielten gesundheitlichen Fortschritte wŸrden bei einer RŸckkehr ins Heimatland deshalb zu Nichte gemacht. Meine angeschlagene Gesundheit wŸrde mir eine Eingliederung im Heimatland Ð in sozialer wie wirtschaftlicher Hinsicht Ð zusŠtzlich erschweren.) 

 

 

2.         Rechtliches

 

Die HŠrtefallkommission ist zur Begutachtung von HŠrtefallgesuchen aus dem Asylbereich zustŠndig. VorlŠufig aufgenommene AuslŠnder fallen in den ZustŠndigkeitsbereich der HŠrtefallkommission, weshalb die Beurteilung des vorliegenden Gesuchs durch die Kommission zu erfolgen hat.

 

GemŠss Art. 84 Abs. 5 AuG werden Gesuche um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung von vorlŠufig aufgenommenen AuslŠnderinnen und AuslŠndern, die sich seit mehr als fŸnf Jahren in der Schweiz aufhalten, unter BerŸcksichtigung der Integration, der familiŠren VerhŠltnisse und der Zumutbarkeit einer RŸckkehr in den Herkunftsstaat vertieft geprŸft.

 

Wie Sie den AusfŸhrungen unter Ziff. 1 entnehmen kšnnen, leben wir / ich bereits seit Ÿber fŸnf Jahren in der Schweiz und erfŸllen die Voraussetzungen im Sinne von Art. 30 Abs. 1 Best. b AuG i.V.m. Art. 31 VZAE.

 

Nach dem mehrjŠhrigen Aufenthalt in der Schweiz sind wir / bin ich sprachlich wie sozial und wirtschaftlich gut integriert. FŸr mich und meine Familie wŠre es eine nicht zumutbare HŠrte, wenn ich mich /wir uns in meinem Herkunftsland neu integrieren mŸsste/n und meine/unsere in der Schweiz aufgebaute Existenz und Freundeskreis wieder aufgeben mŸsste/n.

 

Unter diesen UmstŠnden ersuche ich Sie hšflich, fŸr mich und meine Familie beim Bundesamt fŸr Migration einen Antrag auf Erteilung einer humanitŠren Aufenthaltsbewilligung zu stellen.

 

 

VorzŸgliche Hochachtung

 

 

 

 

 

 

 

- Beilagen erwŠhnt