Gesuch um humanitŠre Aufenthaltsbewilligung:
abgewiesene Asylsuchende
|
|
Einschreiben: Gutachterkommission fŸr HŠrtefŠlle
im Asylwesen Frau Heidi Duss-Studer, PrŠsidentin c/o Amt fŸr Migration Fruttstrasse 15 Postfach 6002 Luzern |
Ort, Datum
Ref. LU
Ref. N
Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung
gestŸtzt auf Art. 14 Abs. 2 AsylG in Verbindung mit Art. 30 Abs. 1 Best. b AuG und
Art. 31 VZAE fŸr Name/Vorname
....................., geb. .................., NationalitŠt
......................
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich unterbreite
Ihnen das vorliegende Gesuch zur Erteilung einer humanitŠren
Aufenthaltsbewilligung und und stelle dabei folgende AntrŠge:
a.) Das vorliegende Gesuch sei der HŠrtefallkommission zur Begutachtung vorzulegen.
b.)
Es sei
festzustellen, dass ein HŠrtefall im Sinne von Art. 30 Abs. 1 Best. b AuG
i.V.m. Art. 31 VZAE vorliegt.
c.)
Dem
vorliegenden Gesuch sei die aufschiebende Wirkung zu gewŠhren und auf
allfŠllige Vollzugshandlungen sei bis zum Entscheid Ÿber das Gesuch zu
verzichten
1. Sachverhalt
1.1 Verfahren
und Aufenthalt
Am ...............reiste ich
in die Schweiz ein und stellte ein Asylgesuch. Dieses wurde am ....................
abgelehnt. Seit .............................
lebe ich als abgewiesene/r
Asylsuchende/r in
der Schweiz. Ich halte mich somit seit mehr als fŸnf Jahren in der Schweiz auf.
Beweismittel:
á
Kopien der
Ausweise
á
Akten des
Asylverfahrens N..........,
von Amtes wegen
1.2 Klagloses
Verhalten
Gegen mich bestehen keine Betreibungen. Ich bin nicht im Strafregister
verzeichnet
Evtl. Gegen mich
besteht lediglich eine Verurteilung wegen illegalem Aufenthalt. Dies hat damit
zu tun, dass ich die Schweiz gar nicht verlassen konnte. Ich und meine Familie
gaben auch sonst keinen Anlass zu Klagen.
Beweismittel:
á
Auszug
Betreibungsamt
á
Strafregisterauszug
1.3 Wohnsituation
GegenwŠrtig wohne ich in einer ................... Wohnung. Der Mietzins betrŠgt
Fr. ............pro
Monat.
Beweismittel:
á
Kopie
Mietvertrag
1.4 Soziale
Integration
Ich und meine Familie sind in der Schweiz gut integriert und werden
geschŠtzt. Aus dem
Sozialbericht von Caritas Luzern geht sodann hervor, dass ich mich trotz meines
ungeregelten Aufenthaltes in der Schweiz gut integriert habe. Aus den weiteren
Unterlagen geht hervor, dass ich mich gut in der Schweiz integriert habe.
Beweismittel:
á Schreiben
des Vermieters (nicht zwingend nštig)
á Leumundszeugnis
(nicht zwingend nštig)
á Sozialbericht
Caritas Luzern vom.........................
á Diplome
á UnterstŸtzungsschreiben
von .........................
1.5 FamilienverhŠltnisse
Unsere Kinder sind am................ geboren. Sie wurden ............... eingeschult. Sie haben sich
in der Schweiz sehr gut eingelebt, sprechen gut Deutsch und Schweizerdeutsch
und haben keine schulischen Probleme.
Beweismittel:
á Schreiben
der Lehrperson
á Schreiben
des Sport / Freizeitvereins
1.6 Gesundheitliche
Situation (falls die Gesuchsteller unter
gesundheitlichen Beschwerden leiden)
Ich leide unter
...................... Mit dieser Krankheit habe ich gelernt umzugehen. Dies
vor allem Dank der medizinischen Betreuung, die ich durch Dr...............
erhalte. (evtl. weitere
individuelle AusfŸhrungen).
Beweismittel:
á Schreiben
Dr. X
á Diverse
Arztzeugnisse
1.7 Mšglichkeit
einer Wiedereingliederung im Herkunftsstaat
Ich und meine
Familie leben seit ........
in der Schweiz. Wir haben uns hier sehr gut eingelebt. Umgekehrt wŠren wir bei
einer RŸckkehr in unser Heimatland mit gršssten Schwierigkeiten konfrontiert. Unsere Kinder sprechen die
Sprache ............ kaum noch, die Schrift haben sie nie gelernt. Sie hŠtten
somit enorme Schwierigkeiten, sich im Heimatland schulisch zu integrieren und
damit einen Grundstein fŸr einen guten Start ins Berufsleben und in die
wirtschaftliche SelbststŠndigkeit zu legen. Ausserdem haben wir angesichts der
desolaten Wirtschaftslage im Heimatland keinerlei Chancen, uns eine
wirtschaftliche Existenz sichern zu kšnnen.
(ZusŠtzlich, falls die
Gesuchsteller unter gesundheitlichen Problemen leiden: Wie unter
Ziff. 1.7 erlŠutert, bin ich auf medizinische Betreuung angewiesen. Diese ist
in meinem Heimatland nicht sichergestellt. Meine hier erzielten
gesundheitlichen Fortschritte wŸrden durch meine Wegweisung ins Heimatland
deshalb zu Nichte gemacht. Meine angeschlagene Gesundheit wŸrde mir eine
Eingliederung im Heimatland Ð in sozialer wie wirtschaftlicher Hinsicht Ð
zusŠtzlich erschweren.)
1.8 Berufliche
Integration
Ich habe vom .................
bis am ...............
bei der Firma ..........................................
gearbeitet. Seit der Rechtskraft des negativen Asylentscheides darf ich von
Gesetzes wegen nicht mehr arbeiten (Art. 43 Abs. 2 AsylG). Die Firma ........................
wŠre aber bereit, im Falle der Erteilung einer Arbeitsbewilligung mich wieder
zu beschŠftigen
Beweismittel:
á
Arbeitsvertrag
á
Arbeitszeugnis
á BestŠtigungsschreiben
Firma XY.
Alternativ: Ich bin bereit, so schnell wie
mšglich eine Arbeit anzunehmen. Zu diesem Zweck bitte ich Sie aber hšflich, mir
Ð trotz meines gegenwŠrtigen Aufenthaltes Ð zu erlauben, dass ich eine Stelle
suchen. Ich mŸsste sodann zu diesem Zweck eine amtliche BestŠtigung Ihrerseits
haben, dass im Fall einer angebotenen Stelle, eine Aufenthaltsbewilligung erhalten
wŸrde, d.h. dass dem Arbeitgeber die Arbeitsbewilligung erteilt wŸrde. Dies
wŸrde mir die Arbeitssuche wesentlich erleichtern.
Alternativ, Falls der
Gesuchsteller wŠhrend des laufenden Asylverfahrens entweder keiner bezahlte
ErwerbstŠtigkeit nachgegangen ist oder trotz solcher von der Sozialhilfe
teilunterstŸtzt wurde: GemŠss Art. 31 VZAE wird die finanzielle
SelbststŠndigkeit nicht als Kriterium fŸr den HŠrtefall erwŠhnt. Abgestellt
wird neben den finanziellen VerhŠltnissen auf den Willen zur Teilhabe am
Wirtschaftsleben und zum Erwerb von Bildung. GemŠss Art. 31 Abs. 5 VZAE wird
sogar explizit erwŠhnt, bei der PrŸfung der finanziellen VerhŠltnisse sowie des
Willens zur Teilhabe am Wirtschaftsleben mŸsse das Alter, der
Gesundheitszustand oder das asylrechtliche Arbeitsverbot miteinbezogen werden.
Entsprechend fŸhrt denn auch das Antragsformular zuhanden der Kantons um
Zustimmung des BFM fŸr die HŠrtefallbewilligungen keine Rubrik finanzielle
VerhŠltnisse respektive wirtschaftliche UnabhŠngigkeit.
Die finanzielle
UnabhŠngigkeit darf demnach nicht ausschlaggebendes Kriterium sein. Unter
Geltung des revidierten Asylgesetzes muss die finanzielle UnabhŠngigkeit bzw.
AbhŠngigkeit bei der PrŸfung der Aufenthaltsbeiwilligung aufgrund des
HŠrtefalls geringer gewichtet werden als noch unter altem Recht. Denn nach
altem Asylrecht wurde eine vorlŠufige Aufnahme aufgrund einer persšnlichen
Notlage durch das BFM bzw. die Asylrekurskommission unabhŠngig von der
finanziellen SelbststŠndigkeit erteilt, wenn die Wegweisung aufgrund der
Integration eine unzumutbare HŠrte zur Folge gehabt hŠtte. Diese Mšglichkeit
existiert nicht mehr. Deshalb hat heute der Kanton eine humanitŠre
Aufenthaltsbewilligung zu beantragen, wenn aufgrund der Integration in die
Schweiz eine Wegweisung eine unzumutbare HŠrte darstellen wŸrde und der Wille
zur Teilnahme am Wirtschaftsleben ersichtlich ist. Sinn des Gesetzgebers war
nicht eine VerschŠrfung der Regelung Ÿber den humanitŠren Aufenthalt in der
Schweiz, sondern die Vermeidung der Doppelspurigkeit zwischen Kantonen und Bund
in dieser Materie. Das bedeutet, dass bei der PrŸfung der humanitŠren
Aufenthaltsbewilligung die Kriterien gewichtet werden mŸssen, die unter
frŸherem Recht zu einer vorlŠufigen Aufnahme aufgrund eins HŠrtefalls gefŸhrt haben.
Diese sind in Art. 31 VZAE geregelt.
Abgesehen davon, dass die vorlŠufige
Aufnahme aufgrund einer persšnlichen Notlage nicht mehr existiert,
entsprechende Konstellationen also Ÿber die humanitŠre Aufenthaltsbewilligung
zu regeln sind, ist auf die noch immer einschlŠgige bundesgerichtliche
Rechtsprechung zu Art. 13 f aBVO hinzuweisen. Auch danach ist die finanzielle
SelbststŠndigkeit kein ausschlaggebendes Kriterium fŸr den HŠrtefall (vgl.
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Februar 2007, 2A.575/2006).
(Konkret:) Da ich aufgrund meines schlechten
Gesundheitszustands (Bezugnahme
auf 1.6) / des asylrechtlichen Arbeitsverbotes / meines Alters
Schwierigkeiten habe, eine Arbeit zu finden, darf meine (Teil)UnterstŸtzung
durch die FŸrsorge nicht ausschlaggebend sein.
2. Rechtliches
Die
HŠrtefallkommission ist zur Begutachtung von HŠrtefallgesuchen aus dem
Asylbereich zustŠndig. Als ehemaliger Asylsuchender falle ich somit in den
ZustŠndigkeitsbereich der HŠrtefallkommission, weshalb die Beurteilung des
vorliegenden Gesuchs durch die Kommission zu erfolgen hat.
Art. 14 Abs. 2
AsylG ermšglicht dem Kanton fŸr einen abgewiesenen Asylsuchenden ein Gesuch um
HŠrtefallbewilligung zu erteilen, wenn die Person seit mehr als fŸnf Jahren
sich in der Schweiz aufhŠlt, ihr Aufenthalt den Behšrden immer bekannt war und
ein HŠrtefall im Sinne von Art. 30 Abs. 1 Best. b AuG i.V.m. Art. 31 VZAE vorliegt.
Wie Sie aus den AusfŸhrungen entnehmen kšnnen, erfŸlle ich diese
Voraussetzungen.
Nach einem
mehrjŠhrigen Aufenthalt in der Schweiz spreche ich gut Deutsch und bin gut
integriert. Mein Aufenthalt war den Schweizer Behšrden immer bekannt. FŸr mich und meine Familie wŠre es
eine nicht zumutbare HŠrte, wenn ich mich in meinem Herkunftsland neu
integrieren mŸsste und meine in der Schweiz aufgebaute Existenz und
Freundeskreis wieder aufgeben mŸssten.
Da mir als
abgewiesener Asylsuchender jederzeit die Wegweisung aus der Schweiz droht,
ersuche ich Sie hšflich, mittels vorsorglicher Massnahme festzustellen, dass
bis zum Entscheid Ÿber mein Gesuch auf allfŠllige Vollzugshandlungen verzichtet
wird. In diesem Sinne sei dem Gesuch die aufschiebende Wirkung zu gewŠhren. Ich
bitte Sie hšflich, das vorliegende Gesuch dringend zu behandeln und weise Sie
darauf hin, dass in solchen FŠllen auch die Mšglichkeit besteht, dass das
Gesuch durch einen Ausschuss der HŠrtefallkommission behandelt wird.
Unter diesen
UmstŠnden ersuchen wir Sie hšflich, fŸr mich und meine Familie beim Bundesamt
fŸr Migration einen Antrag auf Erteilung einer humanitŠren
Aufenthaltsbewilligung zu stellen.
VorzŸgliche Hochachtung
- Beilagen erwŠhnt